Fördertipp zum Kaffee #12: Umweltschutz - DBU
Temperaturanstieg, Dürren, Waldbrände, Wassermangel, Rückgang der Artenvielfalt, Starkregenereignisse, Rückgang der Ozonschicht, Verschmutzung der Meere usw. Wie wichtig Umweltschutz ist, wird oft erst bewusst, wenn sie sich die negativen Folgen unseres oftmals rücksichtslosen – vielleicht auch unwissenden – Handels bewusst machen.
Umweltschutz? Ja, unbedingt! Schließlich steigert eine gesunde Umwelt nicht nur unsere Lebensqualität, sondern auch die der zukünftigen Generation. Die Deutsche Bundesumweltstiftung (DBU) fördert daher innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Die Förderthemen der DBU sind folgende:
- Stärkung des Nachhaltigkeitsbewusstseins und -handelns
- Nachhaltige Ernährung und Umgang mit Lebensmitteln
- Umweltschonende Gebrauchsgüter
- Erneuerbare Energien
- Klima- und ressourcenschonendes Bauen
- Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
- Verminderung von CO2-Emissionen in energetischen Branchen
- Ressourceneffizienz durch innovative Werkstofftechnologien
- Kreislaufführung und effiziente Nutzung von Phosphor und umweltkritischen Metallen
- Reduktion der Stickstoffemissionen in der Landwirtschaft
- Integrierte Konzepte und Maßnahmen zu Schutz und Bewirtschaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
- Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
- Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
In diesen Themenfeldern werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich umwelt- und gesundheitsfreundlicher Verfahren (insbesondere in klein- und mittelständischen Unternehmen), der Austausch von Wissen, Maßnahmen zur Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter im Hinblick auf schädliche Umwelteinflüsse (Modellvorhaben) sowie Vorhaben zur Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes mit herausragender gesamtstaatlicher Bedeutung gefördert.
Auf einen Blick:
Antragsstichtag: | Anträge jederzeit möglich |
Zuwendungsempfänger: |
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts; Mittelstandspriorität |
Zuwendungsart: |
Zweckgebundener, nicht-rückzahlbarer Zuschuss als Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung |
Zuwendungsvoraussetzung: |
Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. |
Weitere Informationen sowie die entsprechende Förderleitlinie finden Sie auf der Seite der Deutschen Bundesumweltstiftung.
P.S. Zum Thema „Umweltschutz“ finden Sie weitere Fördermöglichkeiten in den Fördertipps #3, #8, #9 uns #10. Alle Fördertipps sind auch als Download verfügbar.
Gerne unterstütze ich Sie im Rahmen des Regionalmanagements bei der Antragstellung.
Tags: rot